
Offiziell: Schweigepflicht der Deutschen Bundesbank . Sämtliche Personen im Dienst der Bundesbank haben über die Angelegenheiten und Einrichtungen der Bank sowie über die von ihr geschlossenen Geschäfte Schweigen zu bewahren. Sie dürfen über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen auch nach ihrem Ausscheiden ohne Genehmi.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bankgeheimnis-bei-der-deutschen-bu
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